Stand Januar 2022

Möglicher «Opt-Out» von der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Das Einheitliche Patentgericht (EPG; UPC) hat für die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten seit Juni 2023 die rechtliche Zuständigkeit für Patentstreitigkeiten betreffend Europäische Patente (Einheitspatente und Bündelpatente) inne.
  2. Sollten Sie sich gegen ein europäisches Einheitspatent entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, für die Validierungen in den oben genannten teilnehmenden EU Mitgliedsstaaten die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts (EPG; UPC) für die gesamte Laufzeit auszuschliessen (sog. «Opt-Out»). Nähere Informationen zum Einheitlichen Patentgericht und dem Opt-Out können unserer Website entnommen werden (https://www.rentschpartner.ch/patent-law/einheitliches-patentsystem/opt-out). Wir raten bis auf Weiteres regelmässig zu einem Opt-Out. Die Kosten für die Durchführung eines Opt-Out betragen CHF 60.
  3. Der Antrag auf Opt-Out wird beim Einheitlichen Patentgericht gestellt und gilt für alle Vertragsmitgliedstaaten des EPGÜ, die in der europäischen Patentanmeldung benannt wurden.
  4. Der von der Rentsch Partner AG für den Opt-Out in Rechnung gestellte administrative Aufwand beläuft sich auf CHF 60 pro Schutzrecht.