Stand Januar 2022
Möglicher «Opt-Out» von der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts
- Das Einheitliche Patentgericht (EPG; UPC) hat für die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten seit Juni 2023 die rechtliche Zuständigkeit für Patentstreitigkeiten betreffend Europäische Patente (Einheitspatente und Bündelpatente) inne.
- Sollten Sie sich gegen ein europäisches Einheitspatent entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, für die Validierungen in den oben genannten teilnehmenden EU Mitgliedsstaaten die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts (EPG; UPC) für die gesamte Laufzeit auszuschliessen (sog. «Opt-Out»). Nähere Informationen zum Einheitlichen Patentgericht und dem Opt-Out können unserer Website entnommen werden (https://www.rentschpartner.ch/patent-law/einheitliches-patentsystem/opt-out). Wir raten bis auf Weiteres regelmässig zu einem Opt-Out. Die Kosten für die Durchführung eines Opt-Out betragen CHF 60.
- Der Antrag auf Opt-Out wird beim Einheitlichen Patentgericht gestellt und gilt für alle Vertragsmitgliedstaaten des EPGÜ, die in der europäischen Patentanmeldung benannt wurden.
- Der von der Rentsch Partner AG für den Opt-Out in Rechnung gestellte administrative Aufwand beläuft sich auf CHF 60 pro Schutzrecht.