Das einheitliche Patentsystem stellt eine Erweiterung des europäischen Patentwesens dar, welche per 1. Juni 2023 in Kraft trat. Bereits zuvor bestand ein zentrales Anmelde- und Prüfungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt. Das neue System umfasst mit dem europäischen Einheitspatent (engl. Unified Patent, UP) sowie mit dem einheitlichen Patentgericht (engl. Unified Patent Court, UPC) zwei zusätzliche Komponenten zur Stärkung des Patentschutzes in Europa.
Europäische Einheitspatente ermöglichen es, mit nur einem Antrag Schutz in künftig bis zu 24 EU Mitgliedstaaten zu erlangen. Der Patentschutz wird dadurch administrativ einfacher und bei grösserem geographischen Umfang auch kostengünstiger.
Das einheitliche Patentgericht stellt ein neues internationales Gericht dar, das durch die teilnehmenden EU Mitgliedstaaten gemeinsam errichtet wurde. Für zivilrechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit europäischen Patenten (herkömmliche oder neue Einheitspatente) sowie Anmeldungen dazu, welche unter die Jurisdiktion dieser Staaten fallen, wird das einheitliche Patentgericht nach Ablauf der Übergangsbestimmungen ausschliesslich zuständig sein. Durch das neue internationale Gericht sollen kostspielige parallele Streitigkeiten vor mehreren nationalen Gerichten vermieden und die Rechtssicherheit erhöht werden.
Die rechtliche Basis für das einheitliche Patentsystem wird durch das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) sowie durch eine Reihe weiterer Erlasse gebildet.
Als eine in der Schweiz führende IP-Kanzlei kann die RENTSCH PARTNER AG alle Verfahrenshandlungen betreffend das Einheitspatent für Sie durchführen. Ferner sind mehrere unserer Patentanwälte vor dem Einheitlichen Patentgericht vertretungsberechtigt.
Links:
www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent_de.html