Das einheitliche Patentsystem stellt eine zukünftige Erweiterung des europäischen Patentwesens dar, welches heute bereits ein zentrales Anmelde- und Prüfungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt beinhaltet. Das neue System umfasst mit dem europäischen Einheitspatent (engl. Unified Patent, UP) sowie mit dem einheitlichen Patentgericht (engl. Unified Patent Court, UPC) zwei wichtige Komponenten zur Stärkung des Patentschutzes in Europa.
Europäische Einheitspatente werden es ermöglichen, mit nur einem Antrag Schutz in künftig bis zu 24 EU Mitgliedstaaten zu erlangen. Der Patentschutz wird dadurch administrativ einfacher und bei grösserem geographischen Umfang auch kostengünstiger.
Das einheitliche Patentgericht stellt ein neues internationales Gericht dar, das durch die teilnehmenden EU Mitgliedstaaten gemeinsam errichtet wird. Für zivilrechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit europäischen Patenten (herkömmliche oder neue Einheitspatente) sowie Anmeldungen dazu, welche unter die Jurisdiktion dieser Staaten fallen, wird das einheitliche Patentgericht künftig ausschliesslich zuständig sein. Durch das neue internationale Gericht sollen kostspielige parallele Streitigkeiten vor mehreren nationalen Gerichten vermieden und die Rechtssicherheit erhöht werden.
Die rechtliche Basis für das einheitliche Patentsystem wird durch das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) sowie durch eine Reihe weiterer Erlasse gebildet.
Das neue System wird per 1. Juni 2023 in Kraft treten.
Als eine in der Schweiz führende IP-Kanzlei wird die RENTSCH PARTNER AG alle Verfahrenshandlungen betreffend das Einheitspatent für Sie durchführen können. Ferner werden mehrere unserer Patentanwälte vor dem Einheitlichen Patentgericht vertretungsberechtigt sein.
Links:
www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent_de.html