Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Nach Schweizerischem Markenrecht sind beschreibende oder irreführende Zeichen grundsätzlich vom Markenschutz ausgeschlossen.Ob die rechtlichen Anforderungen für die Eintragung einer Marke in der Schweiz erfüllt werden, wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geprüft. Wer seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Schweiz hat, muss für die Vertretung vor dem IGE im Rahmen des Eintragungsverfahrens einen in der Schweiz niedergelassenen Anwalt (Rechtsanwalt, Patentanwalt) bestimmen. Bis maximal sechs Monate ab Ersthinterlegung kann der Schutz der Marke mit Priorität der Anmeldung auf weitere Länder ausgedehnt werden (Internationale Registrierung). Internationale Registrierungen mit Gültigkeit für die Mitgliedstaaten des Madrider Markenabkommens (MMA) bzw. des Madrider Protokolls (MMP) können via IGE bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO / OMPI) vorgenommen werden oder die Vertretung kann spezialisierten Anwälten (Rechtsanwälte, Patentanwälte) bzw. einem auf schweizerisches Immaterialgüterrecht spezialisierten Anwaltsbüro übertragen werden.