Das Heilmittelrecht dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten durch die Pharmaindustrie, Apotheker und Ärzte. Dies betrifft vor allem die Belange Herstellung, Inverkehrbringung, Prüfung, Verschreibung, Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln. Das schweizerische Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft.
Rechtliche Fragen betreffen insbesondere den Weg und den Schutz eines Arzneimittels von der Forschung bis zur Zulassung. Ausserdem müssen die Voraussetzungen für seine spätere Vermarktung auf dem nationalen, europäischen und internationalen Markt erfüllt werden. Ob ein Medikament apothekenpflichtig, rezeptpflichtig oder freiverkäuflich ist, hängt nämlich von vielen unterschiedlichen Kriterien ab.