Mit der Anpassung des Lebensmittelrechts an die EU hält der Begriff "Risikobasierte Inspektion" offiziell Einzug in die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Damit erfolgt die Inspektion in der gesamten Schweiz gestützt auf eine Risikobewertung.

Die zu untersuchenden Betriebe werden in 4 Gefahrenstufen eingeteilt. Die Einteilung resultiert aus dem Inspektionsergebnis bezüglich Selbstkontrolle, Lebensmittelqualität, Prozesse und Tätigkeiten sowie räumlich-betrieblichen Verhältnissen. Unter Beachtung der weiteren Parameter des Produktionsvolumens, der Konsumentenschaft sowie der Art der produzierten Lebensmittel erfolgt dann eine Einteilung in Risikokategorien, die als Basis für die Häufigkeit der Inspektion dienen. Die Lebensmittelkontrolle betrifft häufiger risikoreiche Betriebe. Grundsätzlich werden eingehende Reklamationen über Missstände bzw. Meldungen auf Verdacht von Lebensmittelvergiftungen prioritär behandelt.

Kommt es durch Hygienekontrollen zur Aufdeckung von Mängeln, werden die betreffenden Betriebe üblicherweise dazu verpflichtet, die Ursachen der Mängel abzuklären und entsprechende Massnahmen im Selbstkontrollkonzept in sinnvoller Weise zu implementieren und sie auch sofort umzusetzen. Verbessert sich die Situation nicht, kann es zu kostenpflichtigen Nachkontrollen kommen.