Vom Heim- auf den Weltmarkt

Gestützt auf eine Schweizer Markenanmeldung kann der Schutzbereich von Marken auf zahlreiche Länder des Madrider Abkommens (MMA) oder des Madrider Protokolls (MMP) ausgedehnt werden. Der Schutzbereich von Marken, die als internationale Registrierungen (IR-Marken) eingereicht werden, erstreckt sich auf alle Beitrittsstaaten, die der Markenanmelder auswählt. Die Ausdehnung ist relativ kostengünstig, und die Länderbenennung kann den Marktbedürfnissen des Inhabers entsprechend "massgeschneidert" werden. Wird das Gesuch um Eintragung der IR-Marke innerhalb von sechs Monaten nach der Schweizer Basisanmeldung gestellt, geniesst die IR-Marke in sämtlichen beanspruchten Ländern rückwirkend Schutz ab dem Datum der Schweizer Basishinterlegung.