Auch Schöpfungen, welche durch ihren gewerblichen oder industriellen Gebrauchszweck etwas weiter vom traditionellen Kunst- und Kulturbetrieb anzusiedeln sind, können den Schutz des Urheberrechts geniessen: Geschützt sind regelmässig Zeichnungen technischer Art, Computerprogramme, Design, Werbegrafik oder wissenschaftliche Texte.
Das Urheberrecht steht heute in einem Entwicklungsstadium, welches durch eine immer stärkere Ausdehnung auf alltägliche, banale und "unkünstlerische" Hervorbringungen geprägt ist. Wird hie und da die Meinung vertreten, das Urheberrecht habe nichts mit Kunst zu tun, so äussert sich in dieser Ansicht letztlich die Bereitschaft, das Urheberrecht in noch grösserem Mass zum Vehikel gewerblich-industrieller Interessen werden zu lassen. Dabei könnte der subtile, geschichtlich gewachsene Interessensausgleich des Urheberrechts in Schieflage geraten.