Der Patentanwalt bildet eine Schnittstelle zwischen Technik, Recht und Wirtschaft.
Der Patentanwalt verfügt über einen natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschluss, z.B. in der Physik, Chemie, Biologie oder in einer Ingenieurwissenschaft. Im Unterschied zum Patentingenieur hat er in einer Zusatzausbildung fachliches Wissen im Immaterialgüterrecht, insbesondere Patentrecht, erworben. Der europäische Patentanwalt ist als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt zugelassen.