Das Patentrecht schützt Erfindungen und gibt dem Erfinder durch das Patent das Recht, seine Erfindung ausschliesslich zu nutzen, zu lizenzieren und zu vermarkten. Patente sind der Lohn und Anreiz für die Forschung und Entwicklung auf allen Gebieten der Technik und ermöglichen den Schutz von technischen Innovationen. Patente sind daher Ausdruck für Innovationskraft und sichern Marktvorteile. Erst die Anmeldung des Patents gibt dem Erfinder einen Patentschutz und ermöglicht es diesem, sich gegen Verletzungen seines Patents zur Wehr zu setzen.
Nach dem Patentgesetz werden Erfindungspatente für neue gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt. Was sich in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, ist keine patentierbare Erfindung. Für den Schutz einer Erfindung sind demnach die Voraussetzungen der Neuheit, der gewerblichen Anwendbarkeit und des nicht Naheliegens zu erfüllen. Die Anmeldung eines nationalen oder eines internationalen (PCT bzw. EPÜ) Patentes kann beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) oder beim Europäischen Patent-amt (EPA) erfolgen.
Diese Homepage enthält grundsätzliche Informationen und Neuigkeiten zu Patenten und zum Patentrecht, insbesondere zum schweizerischen und europäischen Patentrecht. Diese Informationen sollen vor allem dem Erfinder einen ersten Einstieg in das Patentrecht er-möglichen und zu den wichtigsten Fragen Antworten geben.
Für rechtliche, technische und strategische Fragen z. B. bei der Anmeldung und Hinterlegung des Patents, Verletzung des Patents, Lizenzierung des Patents oder Dienstleistungen wie Recherchen des Standes der Technik oder Management des Patentportfolios helfen Ihnen die Patentanwälte und Rechtsanwälte von Rentsch Partner AG gerne weiter.