Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Zu diesen Schöpfungen gehören unter anderem Sprachwerke, Werke der Musik, der bildenden Kunst, der angewandten Kunst, visuelle oder audiovisuelle Werke sowie Computerprogramme.
Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte (Interpretenschutz) in der Schweiz gilt vom Moment der Schöpfung an und bedarf keiner Registrierung. Die Bezeichnung "Copyright" oder der Vermerk "©" haben keinen Einfluss auf den Schutz.
Beim Urheberrecht handelt es sich um ein juristisches Spezialgebiet, mit welchem sich namentlich Juristen und Rechtsanwälte befassen, die bei Verlagen, bei Produzenten, Verwertungsgesellschaften oder spezialisierten Anwaltsbüros tätig sind. Je nachdem, ob sich im konkreten Fall Fragen der Nutzung, der Lizenz, des Vertriebs oder der Geltendmachung bzw. der Durchsetzung von Urheberrechten stellen, ist der Beizug eines solchen Spezialisten sinnvoll.