Das Recht an der Marke ist ein ausschliessliches Recht
Nach schweizerischem Markenschutzgesetz verleiht das Markenrecht dem Inhaber das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht wird, zu gebrauchen und darüber zu verfügen. Dieses ausschliessliche Recht verleiht dem Inhaber der Marke einerseits eine eigentumsähnliche Verfügungsmacht und andererseits die Berechtigung, gegen identische oder verwechselbare Drittzeichen vorzugehen. Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist aber, dass das verteidigte Zeichen auf dem Markt auch effektiv gebraucht wird.