8Mai2012

Nichteintreten auf Klage wegen formeller Mängel

Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte dem Bundespatentgericht einen Fall überwiesen, in welchem dem Kläger bereits eine fruchtlose Frist angesetzt worden war, die von ihm überbrachten diversen Eingaben zu verbessern, aus denen sich lediglich ein Bezug zur Frage der Zahlung von Lizenzgebühren wegen Patentnutzung ergab, ohne dass u.a. Gegenparteien, Rechtsbegehren oder Streitwert ersichtlich gewesen wären.

Um dem Kläger auch noch am neu zuständigen Bundespatentgericht die Möglichkeit zu geben, eine prozesskonforme Klageschrift einzureichen, setzte das Bundespatentgericht dem Kläger erneut eine Verbesserungsfrist an. Da der Kläger auch mit seinen neuerlichen Eingaben den formellen Anforderungen nicht gerecht wurde, trat das Bundespatentgericht auf die Klage wegen Unverständlichkeit nicht ein und wies auch den gestellten Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. Das Bundesgericht trat auf die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde nicht ein.

(Entscheid in der Rechtssache O2012_012 vom 20.02.2012)

http://www.bpatger.ch/assets/PDFFiles/O2012_012.pdf