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30Jan2020

Brexit – Keine Änderungen für eingetragene EU-Marken bis Ende 2020 erforderlich

Grossbritannien wird die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Für Inhaber von eingetragenen EU-Marken ergibt sich jedoch vorläufig kein Handlungsbedarf.

Eingetragene Unionsmarken bleiben trotz Brexit während einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 unverändert bestehen. Das zwischen der britischen Regierung und der EU abgeschlossene Austrittsabkommen sieht vor, dass ab diesem Stichdatum alle Inhaber von eingetragenen Unionsmarken ein gleichwertiges nationales Schutzrecht für Grossbritannien ("comparable UK trademark") erhalten. Dasselbe gilt für Internationale Marken mit einer Benennung für die EU.

Das bedeutet, dass für alle am 31. Dezember 2020 eingetragenen Unionsmarken, auch solche die erst nach dem offiziellen Brexit-Tag (31. Januar 2020) eingetragen wurden, weiterhin ein direkter Schutz in Grossbritannien bestehen wird. Für diese nationalen Marken bleiben die Anmelde- und Prioritätsdaten der ursprünglichen Unionsmarke bestehen. Die Übertragung wird durch das britische Amt für geistiges Eigentum (Intellectual Property Office, UK IPO) vollzogen, ohne dass ein Markeninhaber hierfür weitere Schritte unternehmen oder zusätzliche Gebühren bezahlen muss.

Inhabern von Unionsmarken wird allerdings die Möglichkeit gewährt, auf das nationale Schutzrecht zu verzichten ("Opt-out"), sofern die entsprechende Marke in Grossbritannien noch nie gebraucht worden ist.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/guidance/changes-to-trade-mark-law-after-brexit#stay-up-to-date