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24Apr2014

BPatG: Nichteintreten auf Klage wegen Fehlens jeglicher Konkretisierungen zur Verletzung

Der Kläger reichte am 4.11.2013 beim Bundespatentgericht eine Klage ein. Trotz Verbesserung entsprechend wiederholter gerichtlicher Aufforderung machte er keine bzw. keine tauglichen Ausführungen dazu, in welcher Weise die angegriffenen Ausführungsformen die vorgebrachten Streitpatente verletzen sollten. Das Bundespatentgericht trat auf die Klage nicht ein und wies das ebenfalls gestellte Begehren um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mangels Erfolgsaussichten in der Hauptsache ab.

(Entscheid in der Rechtssache O2014_005 vom 19.03.2014)