5Feb2020

Patentbox und F+E – Umfang möglicher steuerlicher Entlastungen in den einzelnen Kantonen

Mit dem Patentbox- und dem F+E-Abzug kann eine Reduktion der kantonalen Gewinnsteuerbelastung um bis zu 70 % des steuerpflichtigen Gewinns erreicht werden. Die kantonalen Gewinnsteuersätze und der Umfang möglicher Entlastungen variiert stark. In den Kantonen Zürich, Aargau, Obwalden, Solothurn, Schwyz und Zug liegt die maximale Entlastungsbegrenzung bei 70 %, in den Kantonen Genf und Glarus bei 10 % bzw. 9 %. Eine detaillierte Übersicht über die kantonalen Gewinnsteuersätze finden Sie auf https://www.rentschpartner.ch/patentbox/steuerrechtliche-aspekte.

Die Steuerreform ist ab 2020 wirksam. Um bereits von Beginn weg von den neuen Abzugsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, empfehlen wir die Eignung für die Patentbox sowie die Patentstrategie zeitnah zu überprüfen.