Unser Partner Gregor Wild äussert sich in 20min.ch zur Nutzung von Sounds auf Social Media. Das Schweizer Urheberrecht erlaubt die Nutzung fremder Werke nur in einem engen privaten Kreis, etwa unter Familie oder Freunden. «Dazu werden 5000 Follower aber kaum alle zählen», so Wild. Der Beitrag beleuchtet die urheberrechtlichen Risiken bei der Nutzung von Sounds auf Social Media und insbesondere den Umgang mit Abmahnungen, welche deutsche Anwälte an Personen in der Schweiz versenden.
Zum Artikel:
https://www.20min.ch/story/abmahnungen-anwaelte-warnen-soundbibliothek-ist-keine-nutzungserlaubnis-103514079