2Sep2019

Der Kanton Zürich führt per 1. Januar 2020 die Patentbox ein

Jetzt ist es definitiv: Der Kanton Zürich stimmt der Steuervorlage 17 mit 56 % zu. Damit positioniert sich der Kanton Zürich im internationalen Standortwettbewerb mit einer attraktiven und OECD konformen Patentbox. Übereinstimmend mit dem internationalen OECD- Standard kann der Nexus-Ansatz nach Patent, Produkt oder Produktfamilien angewendet werden.

Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) basieren, können mit einer Entlastung von 90 % in die Gewinnsteuer-Bemessungsbasis einbezogen werden.

Zusätzlich zur Patentbox ist ein Sonderabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der Höhe von 50 % vorgesehen.

Es lohnt sich für sämtliche Unternehmen mit naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen die Patentstrategie aus immaterialgüterrechtlicher und steuerlicher Sicht neu zu überprüfen um von den Vorteilen der Patentbox profitieren zu können.

Die Rechts- und Patentanwälte von RENTSCH PARTNER und die Steuerexperten von PwC Schweiz bündeln auf dem Gebiet der Patentbox ihre Kompetenzen und ermöglichen damit Unternehmen in der Schweiz den optimalen steuerlichen Nutzen für ihr Unternehmen zu erzielen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf www.patent-box.org.