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"Open Source Software" charakterisiert Computerprogramme, die unter einer sog. Open Source Lizenz ("open source license") verbreitet werden. In diesem Zusammenhang bedeutet "Open Source" aber nicht nur den freien Zugang zum Quellcode (Souce Code) der Computerprogramme, sondern auch den Einbezug von Kriterien, unter welchen Open Source Software weiterverbreitet werden darf. Nur wenn Computerprogramme bzw. deren Lizenzen, unter welchen die Computerprogramme verbreitet werden, die von Open Source Initiative, Inc. ("OSI") aufgestellten Kriterien ("Open Source Definition") erfüllen, nimmt die OSI diese Lizenz in ihrer Übersicht auf und bestätigt damit die Konformität dieser Lizenz mit der "Open Source Definition". Die Aufnahmekriterien  werden von der OSI genau beschrieben. Bis heute hat die OSI ca. 60 Lizenzen als definitionskonform akzeptiert.

Grundsätzlich gestatten diese Lizenzen u.a. die freie Weiterverbreitung und Vervielfältigung der Software ("Free Redistribution"), den freien Zugang zum Quellcode ("Source Code") und die freie Änderung und Bearbeitung der Software ("Derived Works"). Der freie Zugang zum Quellcode ist technisch notwendig für die Weiterentwicklung der Software. Die Freiheiten zur Weiterverbreitung, Vervielfältigung, Änderung und Bearbeitung sind (urheber-) rechtliche Voraussetzungen für die Möglichkeit der Weiterentwicklung dieser Software.

In der Praxis hat sich eine Unterscheidung der Lizenzen nach dem Kriterium Copyleft/Non-Copyleft sowie GPL kompatibel/inkompatibel eingebürgert (siehe: Lizenzkategorien).