Das Registrieren einer Domain kann verschiedene Rechte Dritter verletzen: Marken-, Lauterkeits- und Namensrecht.

Die Eintragung einer Marke verschafft dem Markeninhaber das ausschliessliche Recht, das eingetragene Zeichen im kaufmännischen Verkehr zur Kennzeichnung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Unter dieses Ausschliesslichkeitsrecht fällt auch die Verwendung als Domain-Name. Daneben ist das Lauterkeitsrecht zu beachten, welches vor der Schaffung einer Verwechslungsgefahr schützt.

Sodann kann das Namensrecht einer natürlichen oder juristischen Person verletzt werden, denn Art. 29 Abs. 2 ZGB verbietet die Anmassung eines fremden Namens.