Das Hinterlegungsverfahren ist vordergründig einfach. Es genügt, ein offizielles vom Institut für Geistiges Eigentum anerkanntes Formular auszufüllen und zusammen mit mindestens einer reproduktionsfähigen Abbildung (Fotografie oder Zeichnung) je Design einzureichen (Art. 19 Abs. 1 Designgesetz). Der Abbildung des Designs kommt dabei allerdings zentrale Bedeutung zu, da sich der Schutzbereich des Designs aus dieser ergibt. Es empfiehlt sich deshalb eine sorgfältige Herstellung und Auswahl der Abbildungen. Zudem steht dem Hinterleger die Möglichkeit offen, das Design gegen Entrichtung einer Gebühr mit höchstens 100 Wörtern zu beschreiben. Ob dies sinnvoll ist, muss im Einzelfall abgeklärt werden.