Es kann sinnvoll sein, bei der Anmeldung lediglich die charakteristischen Teile des Designs zu hinterlegen, wenn diese charakteristischen Teile die Eigenart des Designs ausmachen. Der Schutzumfang einer solchen Teilanmeldung kann breiter sein als derjenige der gesamten Produktgestaltung, da der Gesamteindruck nicht von Nebensächlichkeiten beeinflusst wird.