Ein einmal erteiltes Patent muss verwaltet und verwertet werden. Bei der Patentverwaltung geht es in erster Linie darum, alle notwendigen administrativen Handlungen zur Aufrechterhaltung des Patents fristgerecht auszuüben. Dazu zählt insbesondere die Zahlung allfälliger Jahresgebühren.

Im Rahmen der Patentverwertung sollten die Möglichkeiten genutzt werden, ein erteiltes Patent gewinnbringend durch den Patentinhaber einzusetzen oder durch Dritte einsetzen zu lassen (Lizenzvergabe, Patentverkauf usw.).

Die Rentsch Partner AG ist dank ihrer Erfahrung und ihrem Know-how in der Lage, auch umfassende Patentportfolios professionell zu verwalten.