Jan Kleffmann
Information
Themen: Patentrecht, IoT, Cloud, Daten Abonnieren

IoT - Aufbruch in eine smarte Welt

Information
Erstmals veröffentlicht 27 Januar 2021 von Jan Kleffmann - Co-Autor (en): Adrian Fischbacher

Unternehmen quer durch verschiedene Industrien entwickeln ihre Produkte weiter und statten diese mit «smarten» Zusatzfunktionen aus. Diese smarten Funktionen benötigen in der Regel eine Cloud-Anbindung bzw. eine Kommunikation mit anderen smarten Geräten, um Daten oder Befehle auszutauschen. Die Vernetzung der Geräte wird als «Internet of Things», kurz IoT bezeichnet. Dabei sehen sich Unternehmen unterschiedlichen rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Auf drei wichtige Fragen im Zusammenhang mit dieser Entwicklung soll nachfolgend eingegangen werden.

Datenschutz

IoT-Geräte sind meist mit Sensoren ausgestattet und sammeln Daten. Sobald es sich dabei um Personendaten handelt, müssen die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung eingehalten werden. Gerade im Bereich IoT ist es teilweise nicht leicht zu erkennen, dass überhaupt Personendaten gesammelt werden, daher erscheint eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig. Im Idealfall sollte bereits bei der Entwicklung von IoT bzw. vernetzten Produkten routinemässig eine Prüfung stattfinden, ob der Datenschutz beim geplanten Produkt oder den damit verbundenen Dienstleistungen gewährleistet ist. In unserem Beitrag zum Thema «Cloud» gehen wir auf weitere Cloud-spezifische Fragestellungen ein.

Patentschutz

Der «klassische» Patentschutz für technische Lösungen ist weiterhin hoch relevant, jedoch zeichnet sich ab, dass dieser in Zukunft ergänzt werden muss. Die Vernetzung von Geräten (IoT) und den damit verbundenen neuen Geschäftsmodellen der Datenverarbeitung kann nur durch einen weiter gefassten Patentschutz Rechnung getragen werden. Dabei spielen vermehrt Softwarelösungen eine zentrale Rolle, die als patentfähiger Teil einer technischen Lösung von Unternehmen erarbeitet und geschützt werden sollte, um den jeweiligen Wettbewerbsvorsprung zu sichern.

Um dies systematisch umzusetzen, es genügt es nicht mehr, schlicht darauf zu warten, bis die Entwicklungsabteilung nach langer Entwicklungsarbeit eine Erfindung vermeldet. Erfindungen mit digitalem Kontext müssen vielmehr gezielt angestrebt und generiert, d.h. es müssen aktiv schutzfähige Produkte, insbesondre mit Softwarekomponenten, entwickelt werden. Ein frühzeitiges Zusammenwirken verschiedener Bereiche ist dabei essentiell, typischerweise sind das F&E, Produktentwicklung, Vertrieb, sowie die Patent- und Rechtsberatung.

IP ist damit nicht mehr ein erfreuliches Nebenprodukt von Forschung und Entwicklung, sondern ein wertschöpfendes Motiv über den gesamten Entwicklungsprozess eines Produkts.

Freedom to Operate

Die gängige – aber falsche – Meinung, Software sei nicht patentierbar, kann bei der Routineprüfung von Freedom-to-Operate für ein neu entwickeltes smartes Produkt für aktive Schutzrechte aus dem Software- oder IoT-Bereich blind machen. Dies gilt besonders für Unternehmen deren traditionelle Kerntechnologie diese Bereiche nicht oder nur wenig tangiert. Durch die Verschiebung bzw. Erweiterung der eigenen Produktentwicklung in neue Technologiebereiche sollte auch das Risikomanagement im Unternehmen im Hinblick auf die IP-Fragen geschärft und aktualisiert werden.

Schwerwiegende Folgen sind möglich, wenn im neuen Produkt arglos fremde Software eingesetzt wird, oder wenn das Patent eines «atypischen» bzw. neuen Mitbewerbers verletzt wird, den man nicht auf dem Radar hatte. Als bekanntes Beispiel eines solchen atypischen bzw. neuen Mitbewerbers, der seine Patente verletzt sah, kann hier Broadcom genannt werden. Der Chiphersteller strengte im Jahr 2018 Patent-Verletzungsverfahren gegen VW und Audi an. In diesen Verfahren ging es um Bauteile für das vernetzte Auto. Weil Broadcom kein klassischer Automobil-Zulieferer ist, ist es zunächst nicht offensichtlich, dass es sich um einen Mitbewerber der Autohersteller handelt.

Fazit

Als innovatives Unternehmen ist es wichtiger denn je, die eigene IP-Strategie zu überprüfen und wo nötig anzupassen um den neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne im Rahmen unserer systematischen und ganzheitlichen IP-Beratung. In unserem Beitrag zum Thema «IP-Value Creation» stellen wir unseren Ansatz zur Wertschöpfung mit IP vor.

Zusammenhängende Posts