Adrian Fischbacher
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Themen: Patentrecht Abonnieren

Vernehmlassung Teilrevision Patentgesetz

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Erstmals veröffentlicht 16 Oktober 2020 von Adrian Fischbacher - Co-Autor (en): Moritz Hönig

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2020 das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des schweizerischen Patentgesetzes eröffnet. Nach dem Revisionsentwurf soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüfen, ob eine Erfindung neu und erfinderisch ist. Diese zentralen Schutzvoraussetzungen werden im Schweizer Patentrecht bisher bei der Erteilung nicht geprüft. Erst in einem späteren Streitfall zeigt sich, ob das Patent beständig ist. Dies ist beim europäischen Patent anders: Das Europäische Patentamt (EPA) prüft die Erfordernisse der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit bereits vor der Patenterteilung. Aus diesem Grund kommt einem erteilten europäischen Patent bisher ein höheres Gewicht zu, als einem schweizerischen Patent. Für Schweizer Erfinder besteht aber bereits bisher die Möglichkeit, direkt ein europäisches Patent zu beantragen. Beim europäischen Patent kann der Anmelder wählen, für welche Länder er den Schutz beansprucht, indem er einzelne Vertragsstaaten benennt.

Mit der Teilrevision will der Bundesrat diese Situation ändern, und eine umfassendere Prüfung der Erfindung durch das IGE einführen. Weil damit die Hürden für die Patenterteilung erhöht werden, will der Bundesrat gleichzeitig das sogenannte Gebrauchsmuster als neues Schutzinstrument einführen. Gebrauchsmuster sind im Ausland schon länger bekannt und werden häufig als «kleines Patent» bezeichnet. Das Gebrauchsmuster würde nach dem Vorschlag des Bundesrats ohne inhaltliche Prüfung und für höchstens zehn Jahre erteilt.

Damit bieten sich dem Erfinder mehr Möglichkeiten, seine Innovationen zu schützen. Zudem könnte das Gebrauchsmuster in einer Patentbox verwendet werden, was steuerliche Vorteile schafft. Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit durch die Patentbox sind in unserem Blogpost zur Patentbox zu finden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Februar 2021.

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