Adrian Fischbacher
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Themen: IT-Recht, Datenschutz Abonnieren

Revidiertes Datenschutzgesetz beschlossen

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Erstmals veröffentlicht 25 September 2020 von Adrian Fischbacher

Das Parlament hat am 25. September 2020 nach mehrjähriger Debatte das revidierte Datenschutzgesetz verabschiedet. Bis zuletzt war das Profiling umstritten, bei welchem durch das Verknüpfen von verschiedenen Daten ein Verhaltensmuster oder Persönlichkeitsprofil erstellt wird. Der Nationalrat hat nun dem Vorschlag des Ständerats zugestimmt, wonach zwischen normalem Profiling und Profiling mit hohem Risiko unterschieden wird.

Die Revision des Datenschutzgesetzes ist wichtig, weil die EU von der Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau fordert. Nur wenn die Schweizer Gesetzgebung diese Voraussetzung erfüllt, dürfen Daten frei aus der EU in die Schweiz übertragen werden. Der Entwurf des revidierten Datenschutzgesetzes bietet daher im Vergleich zum bisherigen Gesetz einen erhöhten Schutz. Zudem wird die Position des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gestärkt.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist 2021 oder 2022 zu rechnen. Schweizer Unternehmen sollten sich schon heute Gedanken darüber machen, wie sie das revidierte Gesetz einhalten können.

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