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Künstlerische Darbietungen, Sendungen und Ton- und Tonbildträgerproduktion sind Leistungen, die der Vermittlung von Ton-, Bild-, Film- und Musikwerken dienen. Diese Leistungen sind, da sie lediglich an einem Werk anknüpfen, jedoch kein solches schaffen und somit nicht urheberrechtlich geschützt. Sie geniessen allerdings einen so genannten Leistungsschutz, welcher aber in Inhalt und Umfang weniger weit geht als jener des Urheberrechts.