Der Umstand, dass dem einzelnen Rechtsinhaber eine grosse Zahl potentieller Nutzer seines Werks gegenüber steht, macht einen individuellen Einzug der Entschädigungen praktisch unmöglich. Die individuelle Rechtewahrnehmung wird deshalb in gewissen Bereichen ersetzt durch eine kollektive Verwertung von Verwertungsgesellschaften, an welche die Berechtigten ihre Verwendungsrechte (teilweise) abtreten können. Für gewisse Vergütungsansprüche ist eine kollektive Verwertung sogar gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften und ein Clearingcenter für Multimedia und Internet (SMCC).