Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht. Der Schutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Spätwerk eines Komponisten, kreiert kurz vor seinem Tod, ist also gut 70 Jahre lang geschützt, ein Frühwerk, welches ein mit neunzig Jahren verstorbener als Zwanzigjähriger geschaffen hat, rund 140 Jahre lang.
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