Zürich hat über Gewinnsteuern für Unternehmen abgestimmt - Sie wollen wissen, wie Sie als innovatives und forschungsstarkes Unternehmen trotz der Ablehnung der Steuersenkung dennoch kräftig Steuern sparen können?
Mit der 2020 in Kraft getretenen Steuerreform in der Schweiz können mit der Patentbox Steuererleichterungen basierend auf Immaterialgüterrechten erzielt werden. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung zu fördern und Anreize für innovative Wertschöpfung zu schaffen.
Die Gewinnsteuern für Unternehmen im Kanton Zürich sind heute die zweithöchsten der Schweiz. In den Nachbarkantonen und den anderen Schweizer Wirtschaftszentren sind die Gewinnsteuern deutlich tiefer als im Kanton Zürich.

Aufgrund der Ablehnung der Vorlage am 18. Mai 2025 bleibt der Gewinnsteuersatz bei 7 Prozent. Damit verbleibt die Steuerbelastung für Unternehmen in Zürich bei knapp 20 Prozent. Schweizweit ist die Steuerbelastung von Unternehmen somit lediglich im Kanton Bern höher. Quelle: Abstimmungszeitung des Kantons Zürich für die kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025
Trotz der Ablehnung einer Senkung der Gewinnsteuer von sieben auf sechs Prozent besteht mit der Patentbox die Möglichkeit, erhebliche Gewinnsteuereinsparungen zu erzielen. Erfahrungsgemäss sind Gewinnsteuersenkungen im mittleren einstelligen Prozentbereich möglich.
Möchten Sie wissen, ob Sie davon profitieren können? Dann besuchen Sie unsere Website: Patentbox oder kontaktieren uns direkt für eine persönliche Beratung.
