Rückblick, Bestandsaufnahme & Ausblick
Rückblick:
- Das revidierte Patentgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen treten zusammen mit der Revision des Heilmittelgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft.
- Eingeführt wurden zwei Arten von «pädiatrischen Verlängerungen»:
- Eine Pädiatrische Verlängerung eines bereits erteilten ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) um sechs Monate, oder
- Ein pädiatrisches Zertifikat, welches direkt an die Patentlaufzeit anknüpft und ebenfalls sechs Monate gilt.
Bestand:
- Von 1530 Schweizer ESZ hatten 1398 ein EP als Basis und 132 ein Schweizer nationales Patent.
- Das letzte dieser 132 «Schweizer» ESZ ist 2013 abgelaufen.
- Von 54 Pädiatrischen Schutzrechten waren 3 Pädiatrische Zertifikate. Alle drei sind abgelaufen.
- Von den 51 Pädiatrischen Verlängerungen sind 29 aktiv.
Ausblick:
- Null Pätiatrische Zertifikate sind aktuell in der Schweiz in Kraft und es muss wohl leider davon ausgegangen werden, dass dem Pädiatrischen Zertifikat ein Nischendasein wie dem Topographieschutz bevorsteht.