Adrian Fischbacher
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Themen: IT-Recht Abonnieren

Lokale Backups trotz Cloud-Storage

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Erstmals veröffentlicht 06 August 2021 von Adrian Fischbacher

Viele Unternehmen gehen derzeit dazu über, ihre Geschäftsdaten in die Cloud zu verlagern. Ein Cloudanbieter übernimmt dabei die gesamte Speicherung der Daten. Grosse Cloudanbieter gewährleisten in der Regel ein hohes Mass an Datensicherheit. Trotzdem kommt regelmässig die Frage auf, ob man die Erstellung von Backups ganz dem Cloudanbieter überlässt, oder ob das Unternehmen selbst noch lokale Backups anlegen soll.

Aus rechtlicher Sicht war diese Frage bis vor Kurzem relativ klar zu beantworten: Lokale Backups waren unabdingbar, denn beim Konkurs des Cloudanbieters bestand nach der Rechtslage in der Schweiz kein Aussonderungsrecht für Daten. Per 1. August 2021 wurde mit Art. 242b SchKG eine neue Regelung ins Konkursrecht eingefügt: Neu kann bei einem Konkurs die Herausgabe von Daten verlangen, wer eine gesetzliche oder vertragliche Berechtigung nachweisen kann. Damit wurde die parlamentarische Initiative Nr. 17.410 umgesetzt, welche die Datenherausgabe im Konkurs gefordert hatte.

Trotz der rechtlichen Verbesserung würden wir in jedem Fall dazu raten, lokale Backups anzufertigen: Bei geschäftskritischen Daten können bereits kurze Verzögerungen zu grossen Umsatzeinbussen führen. Hinzu kommt die Problematik, dass die grossen Cloudanbieter ihren Sitz in der Regel im Ausland haben. In der Folge entsteht ein komplexer internationaler Sachverhalt, der ggf. wiederum zu Schwierigkeiten und Verzögerungen führt. Sowohl aus rechtlicher wie auch aus praktischer Sichtweise sind Unternehmen daher gut beraten, die Herrschaft über ihre Geschäftsdaten nicht vollständig aus der Hand zu geben.

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