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Adrian Fischbacher
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Themen: IT-Recht Abonnieren

Entwurf für ein Gesetz für die elektronische Kommunikation mit der Justiz

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Erstmals veröffentlicht 16 November 2020 von Adrian Fischbacher

Der Bundesrat plant, die elektronische Kommunikation mit der Justiz zu vereinfachen. Er hat am 11. November 2020 seinen Gesetzesentwurf für das geplante Bundesgesetz für die elektronische Kommunikation mit der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt.

Die elektronische Kommunikation mit Gerichten ist bereits heute möglich, jedoch hat sie sich bisher nicht durchgesetzt. Mit der Strategie «Justitia 4.0» verfolgen die schweizerischen Gerichte und Justizvollzugsbehörden das Ziel, die Digitalisierung im Bereich der Justiz voranzutreiben. Die elektronische Übermittlung von Dokumenten ermöglicht es sowohl Gerichten als auch Rechtssuchenden, effizient und papierlos zu arbeiten.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen für eine sichere Kommunikationsplattform (E-Justiz-Plattform) geschaffen werden. Die Kommunikation würde auf der E-ID gemäss dem E-ID-Gesetz basieren, über welches am 7. März 2021 abgestimmt wird. Nach der Authentifizierung könnten Dokumente auf sicherem Weg übermittelt werden. Zudem würde die Plattform ein Adressverzeichnis enthalten. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Februar 2021.

Aus unserer Sicht ist die Schaffung einer einheitlichen und sicheren Zustellplattform sehr zu begrüssen. Wichtig erscheint, dass das Projekt von Anfang an professionell und unter Berücksichtigung kryptografischer Standards umgesetzt wird. Die korrekte Implementierung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist erfahrungsgemäss komplex und darf nicht unterschätzt werden. Zudem wäre es wünschenswert, dass der Quellcode der Software offengelegt wird.

In Deutschland existiert mit dem «besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)» eine vergleichbare Plattform. Bei deren Einführung kam es zu grossen Verzögerungen aufgrund von Sicherheitsproblemen. Weil es nicht quelloffen ist und keine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet, ist das deutsche System bis heute umstritten. Die Schweiz sollte sich an den Erfahrungen im Ausland orientieren, um solche Probleme zu vermeiden.