Im Spannungsfeld zwischen Marken-, Herkunftsangaben-, Wappenschutz-, Lauterkeits-, Lebensmittel- und Zollrecht steht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Verwendung der Kennzeichnung „Swissmade“ oder sonstigen herkunftshinweisenden Elementen zulässig ist. Das aktuelle Schlagwort ist „Swissness“. Die folgenden Webseiten sollen eine erste Orientierung über den rechtlichen Rahmen vermitteln, welche die Schweizerische Gesetzgebung der Verwendung „Swissmade“, „Swiss Quality“ und „Made in Switzerland“ setzt.