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Die Sicherung und Durchsetzung der Marke liegt in der Hand des Inhabers

Sowohl die Fristennachführung einer bereits eingetragenen Marke, als auch die Überwachung und die Durchsetzung des Markenrechts ist den Rechtsinhabern überlassen. Die Kontrolle und Nachführung der national und international laufenden Fristen ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, welche akribische Genauigkeit verlangt. Angesichts der weit über 600`000 Eintragungen (von denen allerdings längst nicht alle im Markt gültig sind bzw. eingesetzt werden) wird die gesetzliche Regelung verständlich, wonach das Institut für Geistiges Eigentum nicht legitimiert ist, von sich aus in jedem Registrierungsverfahren zu prüfen, ob bereits eine gleiche oder ähnliche Drittmarke besteht.

Für einen optimalen Schutz Ihrer Marken ist eine professionelle Unterstützung empfehlenswert.

Das Team von Rentsch Partner AG steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.