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Die Anmeldung steht am Anfang des Eintragungsverfahrens

Damit eine Marke registriert wird und somit den Schutz erlangen kann, müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen der Registrierung erfüllt werden. In der Schweiz überprüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Marke. In einem weiteren Schritt kann die Schweizer Marke durch Eintragung einer IR-Marke (international registrierte Marke) international ausgedehnt werden. Zu beachten ist, dass das IGE im Rahmen des Eintragungsverfahrens nicht legitimiert ist, von sich aus in jedem Verfahren zu prüfen, ob bereits eine gleiche oder ähnliche Drittmarke besteht. Wird aber gegen die Eintragung der Marke Widerspruch durch einen Drittinhaber erhoben, kommt es zum Widerspruchsverfahren vor dem IGE, in welchem beurteilt wird, ob die später angemeldete Marke mit der älteren verwechselbar ist und daher wieder gelöscht werden muss.