Was sind die rechtlichen Voraussetzungen der Registrierung?
Das gewählte Zeichen darf die beanspruchten Produkte nicht direkt beschreiben oder anpreisen. Es darf auch nicht so banal sein, dass es nicht als Markenzeichen wahrgenommen wird. Das Zeichen darf nicht täuschen und keine Anstandsgefühle verletzen.
Können auch für Dienstleistungen Marken registriert werden?
Ja. Beansprucht werden können sowohl Waren als auch Dienstleistungen.
Müssen die Produkte, für welche die Marke geschützt werden soll, benannt werden?
Ja. Die Waren und/oder Dienstleistungen müssen möglichst präzis bestimmt und in eine der 45 Waren- bzw. Dienstleistungsklassen der internationalen Markenklassifikation eingeordnet werden.
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