Industrial Law bezeichnet sämtliche Rechtsgebiete, die sich auf Konsumgüter beziehen. Diese Seiten bieten Ihnen einen ersten Überblick über regulatorische Vorgaben betreffend Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (inklusive kosmetische Mittel), Arzneimittel und Medizinprodukte, Betäubungsmittel, sowie Chemikalien inklusive Biozide. Sie finden hier Antworten auf einige wichtige Fragen, wie Abgrenzungsprobleme, Melde- und Bewilligungspflichten, Kennzeichnung und Anpreisung.

Industrial Law

Seit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) vom 1. Juli 2010 und insbesondere mit der Einführung des sogenannten «Cassis-de Dijon Prinzips» können Produkte, die den technischen Vorschriften der EU oder eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR entsprechen und dort rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich* auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren (*mit bestimmten Ausnahmen). Exportierenden Schweizer Unternehmen wird ermöglicht, ihre für den Export nach Produktevorschriften der EU bzw. EWR auch in der Schweiz anzubieten. Weiter können Schweizer Produzenten welche für den inländischen Markt produzieren, die Produkte nach den EU- bzw. EWR-Vorschriften herstellen. Insofern wird in diesem Bereich das europäische Recht zur Anwendung kommen.

Die Rechts- und Patentanwälte von Rentsch Partner AG beraten Sie im schweizerischen und (soweit möglich) im europäischen Recht bei Fragen zum Inverkehrbringen dieser Produkte und zur Anwendung von weiteren produktspezifischen Technologien (wie Bio- oder Nanotechnologie), im Bereich der Qualitätssicherung und des Krisenmanagements sowie in Haftungsfragen.