Die Bestimmungen des schweizerischen Lebensmittelrechts finden sich in verschiedenen, hierarchisch geordneten Erlassen. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 97 der schweizerischen Bundesverfassung hat die Eidgenossenschaft das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) erlassen. Darauf gestützt enthält die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) grundlegende, horizontale Verordnungen, welche vom Bundesrat festgelegt werden müssen und für alle Lebensmittelgruppen gelten. Verordnungen für bestimmte Lebensmittelgruppen werden in den vertikalen Verordnungen geregelt.