Für jeden Lebensmittelbetrieb ist eine verantwortliche Person mit Geschäftsadresse in der Schweiz zu bezeichnen. Die verantwortliche Person eines Lebensmittelbetriebes oder Einzelhandelsbetriebes ist im Rahmen ihrer Eigenverantwortung dazu verpflichtet, bei der Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen diverse Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen. Die verantwortliche Person sorgt auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts, in die ihrem Tätigkeitsbereich gelten, erfüllt werden.