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Registrierung von .swiss Domain-Namen

Aufgrund der grossen Nachfrage nach mehr Vielfalt im Domain-Namen-System entschied das ICANN vor einigen Jahren, nach und nach neue Endungen für Internet-Domain-Namen zur Verfügung zu stellen. Die Regeln für neue Domains wurden extrem gelockert, sodass  zu den herkömmlichen generischen Domain-Endungen wie ".com", ".org" oder ".info" Marken-Endungen, thematische (z.B. ".hotel", ".bank") oder geografische Endungen (wie „.berlin“, „.florida“) hinzukommen.
Unmittelbar bevor steht nun die Vergabe von .swiss Domain-Namen, die durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geregelt wird (vgl. hierzu die Verordnung über Internet-Domains [VID, SR 784.104.2], die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist).

Die Registrierung eines Domain-Namens unter ".swiss" erfolgt zunächst in einer privilegierten Zuteilungsphase vom 7. September 2015 bis 9. November 2015. Diese Periode betrifft ausschliesslich Begriffe die im Trademark-Clearinghouse als Marken registriert sind, Bezeichnungen für öffentlich-rechtliche Körperschaften, Organisationen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Begriffe, die vom schweizerischen Kennzeichenrecht geschützt sind (z.B.: Marken, AOC’s, Firmen).
Die zweite Phase, bzw. die allgemeine Öffnung erfolgt sodann am 11. Januar 2016.

Die Zuteilung von Domain-Namen mit der Endung .swiss ist öffentlichen Körperschaften, anderen öffentlich-rechtlichen Organisationen sowie juristischen Personen – also nicht Privatpersonen – vorbehalten und an verschiedene Bedingungen geknüpft. Erst wenn feststeht, dass das Gesuch den geforderten Kriterien entspricht, wird dem Gesuch stattgegeben – im Unterschied zu Domain-Namen mit der Endung .ch, die nach dem Prioritätsprinzip „first come, first served“ zugeteilt werden. So soll die .swiss Endung die Verbundenheit des Domain-Namens zur Schweiz hervorheben, Qualität sowie besondere Vertrauenswürdigkeit vermitteln, wofür die vorgängigen Kontrollen der Registerbetreiberin bürgen. Die Vorteile dieses „Swissness-Anspruches“ kann der Inhaber des Domain-Namens natürlich für sich und seine Imagepflege nutzen. Entsprechend wird vorausgesetzt, dass der Gesuchsteller in der Schweiz ansässig ist oder einen besonderen Bezug zur Schweiz hat. Generische Begriffe wie Hotel, Taxi oder auch Advokat können jedoch nur registriert werden, wenn sie in der Liste der generischen Bezeichnungen aufgeführt sind, die vom BAKOM veröffentlicht wird. Deren Registrierung wird per Namenzuteilungsmandat erfolgen und besonderen Bedingungen unterliegen.

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Registrierung von .swiss Domain-Namen sind in den folgenden drei Richtlinien festgehalten:

Eine Liste der Anbieter (Registrare), bei denen Domain-Namen registriert werden können, ist auf https://www.nic.swiss/nic/de/home/registrieren-sie-ihre-swiss-domain/wen-kontaktieren-.html veröffentlicht. Die Gebühren sind in Art. 30a der Fernmeldegebührenverordnung vom UVEK festgelegt (SR 784.106.12).

Weitere Informationen zur Registrierung von .swiss Domain-Namen finden Sie auf www.nic.swiss und www.dotswiss.ch.