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Die Sicherung und Durchsetzung des Designs liegt in der Hand des Inhabers. Die Verlängerung eines bereits eingetragenen Designs und damit die Kontrolle und Nachführung der nationalen und international laufenden Fristen ist dem Rechtsinhabern überlassen. Das Institut für Geistiges Eigentum ist zudem nicht legitimiert, von sich aus in einem Eintragungsverfahren zu prüfen, ob bereits ein verletzendes Design registriert ist. Es ist somit Ihnen überlassen, das Register auf verletzende Designs zu überprüfen. Für einen optimalen Schutz und Überwachung Ihres Designs ist deshalb eine professionelle Unterstützung empfehlenswert.

Das Team von Rentsch Partner steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.