Registrierung

Die Registrierung von Domainnamen unter den Top-Level-Domain-Names (TLDs) .com, .net und .org kann über die von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zugelassenen Registrierungsstelle vorgenommen werden. Die Vergabe von Namen unter TLDs mit Ländercode wie .ch, .de, .at, .fr ist Angelegenheit der zuständigen nationalen Organisationen. Im November 2000 hat die ICANN der Schaffung von sieben neuen TLDs zugestimmt. Es sind dies .AERO, .BIZ, .COOP, .INFO, .MUSEUM, .NAME und .PRO. Während einige der neuen TLDs allen Benützern zur Verfügung stehen (.BIZ, .INFO, .NAME und .PRO), sind die .AERO, .COOP und .MUSEUM-TLD bestimmten Benutzergruppen vorbehalten.

Markenrecht

Domainnamen können gemäss den üblichen in der Markenprüfung geltenden Verfahrensregeln und Grundsätzen als Marken hinterlegt werden. Top Level Domainnames (TLD) wie .com, .org, .net oder .ch werden als nicht unterscheidungskräftig und somit als nicht schutzfähig betrachtet. Ebensowenig führt die Verbindung eines Begriffs des Gemeinguts mit einem Top Level Domain Name zur Schutzfähigkeit (Entscheid der eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum, sic! 2000, 700 - INTERNET.COM / INTERNETCOM [fig.]).

Streitbeilegung

Das Streitbeilegungsverfahren für Domains mit den Ländercodes ".ch" und ".li" gliedert sich in zwei Verfahrensschritte. Anlässlich einer telefonischen Schlichtungsverhandlung suchen der Domainhalter und der betroffene Dritte zusammen mit dem Mediator eine abschliessende Lösung des Konflikts. Wird keine Lösung erzielt, kann der Dritte einen Expertenentscheid verlangen, sofern er dies zuvor beantragt hat. SWITCH vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer 20-tägigen Frist, sofern keine Zivilrechtsklage gegen den Dritten vom Halter anhängig gemacht wurde. Das Streitbeilegungsverfahren ist für Domain-Namen-Halter mit Top Level Domain Names .ch und .li zwingend, falls der Domain-Namen ab dem 1. März 2004 neu registriert bzw. das Abonnement ab 1. März 2004 erneuert wurde. Eine freiwillige Einlassung auf das Verfahren begründet ebenfalls die sachliche Zuständigkeit von SWITCH für das Streitbeilegungsverfahren. Die Entscheide werden auf den Webseiten der WIPO publiziert.