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Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht. Der Schutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Spätwerk eines Komponisten, kreiert kurz vor seinem Tod, ist also gut 70 Jahre lang geschützt. Demgegenüber profitiert ein Frühwerk, welches ein mit 85 Jahren verstorbener Komponist als Zwanzigjähriger komponiert hat, von einer Schutzdauer von über 135 Jahren. Die Schutzfrist (stets 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) ist folglich absolut, die Schutzdauer hingegen relativ.