Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet, insbesondere vervielfältigt werden. Zu unterscheiden ist zwischen dem privaten Gebrauch, also dem Eigengebrauch im engeren Sinn, und dem innerbetrieblichen Gebrauch. Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf die dazu erforderlichen Werkexemplare auch durch Dritte herstellen lassen. Voraussetzung einer solchen Vervielfältigung durch Dritte ist stets der private Zweck der Vervielfältigung und der Umstand, dass die Organisationshoheit über Gegenstand und Umfang der Vervielfältigung bei dem verbleibt, welcher sich die Vervielfältigungen herstellen lässt. Unzulässig ist jedenfalls das Kopieren durch den Dritten auf Vorrat.