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Kennzeichen (Einzeltöne, Jingles, Wortfolgen, Kreuze, Verkehrszeichen, Piktogramme etc.) sind in aller Regel durch das Urheberrecht nicht geschützt. Der rechtliche Rahmen für deren Schutz bilden insbesondere die Wappen- und Markenschutzgesetzgebung sowie die firmenrechtlichen Bestimmungen. Ein grafisch gestaltetes Logo (Bild- oder Wortbildmarke) oder eine Erkennungsmelodie (Jingle) kann jedoch durchaus ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, wenn sich die Gestaltung nicht im Banalen erschöpft (vgl.www.trademark.ch).