Das Urheberrecht ist, vergleichbar mit dem Eigentum an einer Sache oder einem Grundstück, ein Ausschliesslichkeitsrecht, welches sich gegenüber jedermann richtet (Recht mit Wirkung erga omnes). Berechtigter am Werk ist entweder der Urheber selber oder jener, welcher einzelne oder sämtliche Befugnisse vom Urheber erworben hat. Zu den (treuhänderischen) Erwerbern von Urheberrechten zählen insbesondere auch die Verwertungsgesellschaften. Diese nehmen zugunsten der Urheber die Rechte namentlich im Bereich der Massennutzung (Fotokopien, Musikvorführung) wahr, wo der einzelne Berechtigte mit der Verwertung seines Werks überfordert wäre.